Herkunftsnachweise (HKN) sind elektronische Zertifikate, die bestätigen, dass eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energiequellen produziert wurde. Jeder Herkunftsnachweis repräsentiert in der Regel 1 Megawattstunde (MWh) erzeugten Ökostroms. Da elektrischer Strom physisch nicht „farbig“ ist und sich Ökostrom in den Leitungen nicht von konventionell erzeugtem Strom unterscheiden lässt, benötigt man ein System, um den Ökostromanteil in einem Strommix zu bestätigen und nachzuweisen.
Wenn ein Ökostromkraftwerk, wie beispielsweise ein Windpark oder ein Solarkraftwerk, Strom produziert, werden dem Betreiber entsprechend der erzeugten Menge HKN zugeteilt. Diese können vom Kraftwerksbetreiber gehalten, verkauft oder an Stromversorger und Zwischenhändler übertragen werden. Letztere können HKN erwerben, um ihren Kunden den Bezug von Ökostrom zu garantieren. Verkauft ein Stromanbieter seinen Kunden Ökostrom und belegt diesen mit einem HKN, wird dieser HKN als „verbraucht“ markiert und kann nicht erneut verwendet werden. Dies stellt sicher, dass jede Megawattstunde Ökostrom nur einmal verkauft wird.
In Deutschland ist das Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamts für die Ausstellung, Überwachung und Verwaltung von HKN zuständig und stellt sicher, dass der Ökostrommarkt transparent und verlässlich funktioniert.