Arbeitspreis und Grundpreis sind zwei wesentliche Bestandteile, wenn es um die Kosten Ihrer Energieversorgung geht. Hier eine kurze Erklärung beider Begriffe:
Arbeitspreis: Dieser Preis bezieht sich konkret auf die verbrauchte Energiemenge, also den Strom, den Sie tatsächlich nutzen. Er wird pro Kilowattstunde (kWh) berechnet und ist daher auch als Verbrauchspreis bekannt. Wenn in Ihrem Haushalt beispielsweise eine Lampe mit einer Leistung von 10 Watt (0,01 kW) 100 Stunden brennt, haben Sie 1 kWh Strom verbraucht. Der Arbeitspreis bestimmt, wie viel Sie für diese verbrauchte Energie zahlen.
Grundpreis: Der Grundpreis ist ein fester monatlicher Betrag, der unabhängig von Ihrem tatsächlichen Energieverbrauch berechnet wird. Er umfasst unter anderem die Kosten für die Nutzung des Energieversorgungsnetzes, den Betrieb der Messstelle und die jährliche Zählerstandserfassung durch den Messstellenbetreiber. Auch wenn Sie keinen Strom oder kein Gas verbrauchen, fällt der Grundpreis an, um diese fixen Kosten zu decken.
Zusammen bilden Arbeitspreis und Grundpreis also Ihre Energiekosten, indem der tatsächliche Verbrauch (in kWh) mit dem Arbeitspreis multipliziert und der Grundpreis addiert wird. Beide Preiskomponenten finden Sie detailliert auf Ihrer Energierechnung aufgeführt.